Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK
Der perfekte Einstieg in die Pflege
Ob Berufseinstieg oder Wiedereinstieg – mit unserem Lehrgang fassen Sie schnell und sicher Fuss im Pflegebereich. Das Zertifikat Pflegehelfer/-in SRK ist schweizweit anerkannt. Es umfasst 17 Schultage und einen Praxiseinsatz. Eine Teilzeitanstellung ist möglich. Ein auf zwölf Monate befristeter Arbeitsvertrag sichert den Teilnehmenden einen entsprechenden Lohn. Die Übernahme der Kurskosten, der Kurstage und das vergünstigte Ostwind-Abo ergänzen dieses attraktive Ausbildungsangebot am WPH. Die spätere Prüfung einer unbefristeten Anstellung ist möglich.
Pflegehelfende sind gerade in Anbetracht des Fachkräftemangel gefragte Berufsleute. Sie sind in unserem Gesundheitssystem und insbesondere in der Langzeitpflege unentbehrlich. Bei uns im WPH finden Sie einen wertschätzenden Ausbildungsort, an dem Sie von erfahrenen Mitarbeitenden behutsam und sorgfältig in die Welt der Pflege eingeführt werden. Ihnen steht während des gesamten Lehrgangs eine Begleitperson zur Seite. Sie erhalten monatliche Lernbegleitung und regelmässig Feedback zu Ihrer Arbeit und Entwicklung.

Schön, Menschen kompetent zu unterstützen.
Moni Gämperle
Pflegehelferin SRK
Details zur Aufnahme, Anstellung und Ausbildung
Verschaffen Sie sich ein umfassendes Bild zum Lehrgang. Wir erklären Ihnen nachfolgend die Rahmenbedingungen zur Bewerbung und Ausbildung und freuen uns sehr, Sie kennenzulernen.
An wen richtet sich der Lehrgang?
- Wiedereinsteiger/-innen ins Berufsleben
- Arbeitssuchende Menschen mit dem Wunsch, ins Gesundheitswesen einzusteigen
Welche Voraussetzungen müssen Bewerber/-innen mitbringen?
- Mindestalter 18 Jahre
- Bereitschaft und Interesse am Umgang mit betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen
- Teamfähigkeit
- Deutschkenntnisse: Verstehen von Texten und der gesprochenen Sprache. Bei fremdsprachigen Interessentinnen (Deutsch nicht als Muttersprache) erfolgt während des Schnuppereinsatzes die Einschätzung der mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnisse.
- Gute Belastbarkeit
Wie gestaltet sich das Aufnahmeprozedere?
Die Interessentinnen und Interessenten werden durch die Rekrutierungsverantwortlichen Pflege und Betreuung auf ihre Eignung geprüft. Für die Eignungsabklärung haben die Interessentinnen und Interessenten mindestens einen Schnuppertag zu absolvieren.
Ist der Arbeitsvertrag befristet?
Der befristete Arbeitsvertrag wird auf 12 Monate ausgestellt. Anschliessend wird die Möglichkeit eines unbefristeten Arbeitsvertrages geprüft.
Wie hoch ist der Lohn (Stand 2025)?
Bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % beläuft sich der Bruttolohn während der Dauer des Lehrgangs auf CHF 3’500. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs (Erhalt des Zertifikates) wird der Bruttolohn im Folgemonat nach dem letzten Kurstag auf CHF 4’200 angepasst.
Ist ein Teilzeitpensum möglich?
Während der ersten zwei Monate beträgt das Arbeitspensum für die Teilnehmenden des Lehrgangs mindestens 60 % exklusive Schultage. Anschliessend kann das Pensum auf mindestens 60 % inklusive Schultage angepasst werden. Nach Erhalt des SRK-Zertifikats kann das Arbeitspensum in den folgenden Monaten auf mindestens 40 % während des befristeten Anstellungsverhältnisses reduziert werden.
Wer übernimmt die Kurskosten?
Die Kurskosten von CHF 2’365 werden vom WPH beglichen und bei Erhalt des SRK-Zertifikats übernommen.
Wie gut ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?
Der Bahnhof liegt in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsort WPH.
Gibt es Beiträge an das Ostwind-Abo?
Das OSTWIND-Firmenabo (vergünstigt für Arbeitnehmende) kann bezogen werden. Bei Austritt wird das OSTWIND Firmenabo durch das WPH zum Austrittsdatum gekündigt.
Gibt es eine Probezeit?
Die Probezeit dauert drei Monate und wird mit einem Probezeitgespräch abgeschlossen. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage.
Wie ist das Praktikum organisiert?
Die Teilnehmenden werden wertschätzend und sorgfältig begleitet. Ihnen steht als direkte Ansprechpartnerin eine Lehrgangs-Begleitperson zur Verfügung. Zusätzlich ist eine sechswöchige Einführungsphase vorgesehen sowie eine halbtägige Lernbegleitung pro Monat.
Was passiert bei Absenzen an Kurstagen?
- Bei Absenzen von mehr als 1½ Kurstagen gehen die Kurskosten zu 100 % an die Teilnehmenden.
- Die fehlenden Kurstage sind von den Teilnehmenden auf eigene Kosten nachzuholen.
- Teilnehmende sind verpflichtet, bei versäumten Kurstagen den Vorgaben des Kursanbieters nachzukommen.
Was passiert, wenn der Theorieteil nicht bestanden wird?
Bei Nichtbestehen des Theorieteils werden den Teilnehmenden 50 % der Kurskosten mit dem Lohn in Rechnung gestellt.
Kann der Vertrag während des Lehrgangs aufgelöst werden?
Der befristete Arbeitsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, jeweils auf das Monatsende, durch beide Parteien aufgelöst werden. Bei einer vorzeitigen Auflösung seitens der Teilnehmenden oder dem WPH Flawil werden 100 Prozent der Kurskosten mit dem Lohn verrechnet. Bei Abbruch des Lehrgangs durch die Teilnehmenden werden ebenfalls 100 Prozent der Kurskosten verrechnet und das Arbeitsverhältnis wird auf den nächstmöglichen Termin aufgelöst.
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